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Wirksamkeitskontrolle befristeter Arbeitsverträge nach dem TzBfG – Schriftformerfordernis § 14 Abs. 4 TzBfG, Sachgrundbefristung § 14 Abs. 1 TzBfG mit dem Katalog Nr. 1–8, sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 2 TzBfG (zwei Jahre, dreimalige Verlängerung) und das Vorbeschäftigungsverbot § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nach der Entscheidung des BVerfG von 2018, Sonderregeln § 14 Abs. 2a und Abs. 3 TzBfG, Entfristungsklage § 17 TzBfG und Rechtsfolge § 16 TzBfG. Use when eine Befristung gestaltet oder eine auslaufende Befristung auf Unwirksamkeit geprüft wird.
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# /arbeitsrecht:befristungskontrolle ## Zweck Befristungen scheitern in der Praxis fast nie an der Sachgrundfrage, sondern an drei banalen Punkten: fehlende Schriftform **vor** Arbeitsantritt, eine unzulässige Vorbeschäftigung und eine „Verlängerung", die in Wahrheit ein Neuvertrag war. Dieser Skill prüft diese drei zuerst und geht erst dann in die Sachgrundprüfung. ## Eingaben - Vertragskette: **alle** Verträge mit Datum des Abschlusses, Datum des Arbeitsbeginns, Laufzeit, geänderte Bedingungen - Wurde der befristete Vertrag **vor** Arbeitsaufnahme unterzeichnet? (Kritischster Einzelpunkt) - Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber: wann, wie lange, welche Tätigkeit? Auch Leiharbeit, Praktikum, Ausbildung, geringfügige Beschäftigung? - Sachgrund vorhanden und dokumentiert? - Alter des Arbeitnehmers bei Beginn (§ 14 Abs. 3 TzBfG), Unternehmensgründung < 4 Jahre (§ 14 Abs. 2a TzBfG) - Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen zu Verlängerungszahl oder Höchstdauer (§ 14 Abs. 2 S. 3, 4 TzBfG) - Bei Prüfung auf Arbeitnehmerseite: **vereinbartes Ende** der Befristung — der Fristauslöser des § 17 TzBfG ## Sub-Agent-Architektur 1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert §§ 14, 16, 17 TzBfG mit URL, die Richtlinie 1999/70/EG samt EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung und die BVerfG-/BAG-Linien zum Vorbeschäftigungsverbot. 2. **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) erstellt Befristungsabrede, Verlängerungsverein