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Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes – abschließender Produktkatalog § 1 Abs. 2 BFSG und Dienstleistungskatalog § 1 Abs. 3 BFSG, Stichtag 28.06.2025, Inhaltsausnahmen § 1 Abs. 4, Kleinstunternehmensausnahme § 3 Abs. 3 iVm der Legaldefinition in § 2 Nr. 17 (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme), Beschränkung auf Verbraucherangebote, Übergangsbestimmungen § 38 mit der Frist 27.06.2030 und der Fünfzehnjahresgrenze für Selbstbedienungsterminals sowie die Abgrenzung zum Recht öffentlicher Stellen nach BGG und BITV 2.0. Use when zu klären ist, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung überhaupt dem BFSG unterfällt und ab wann.
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# /barrierefreiheit-bfsg:bfsg-anwendungsbereich ## Zweck Der Skill beantwortet die Eingangsfrage jedes Barrierefreiheitsmandats: Ist das Angebot überhaupt erfasst, in welcher Rolle und ab wann. Er arbeitet die beiden **abschließenden** Kataloge des § 1 BFSG ab, prüft die Kleinstunternehmensausnahme in ihrer engen gesetzlichen Fassung und ordnet Altbestände den Übergangsbestimmungen des § 38 zu. Er grenzt außerdem das BFSG vom Recht der öffentlichen Stellen ab, das einem völlig anderen Regime folgt. ## Eingaben - Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung, Vertriebsweg, Zielgruppe - Rolle: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler, Dienstleistungserbringer - Datum des Inverkehrbringens der Produkte bzw. Beginn der Dienstleistungserbringung - Unternehmenskennzahlen: Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz, Bilanzsumme - Ob sich das Angebot an Verbraucher richtet oder ausschließlich an Unternehmen - Bei Websites und Apps: Veröffentlichungsdatum von Medien, Dokumenten, Archivinhalten - Bei Selbstbedienungsterminals: Datum der Ingebrauchnahme - Bestehende Dienstleistungsverträge mit Datum des Vertragsschlusses ## Sub-Agent-Architektur Der Researcher beschafft BFSG, BFSGV, die zugrunde liegende Richtlinie (EU) 2019/882 sowie die Leitlinien für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 S. 2 BFSG und die Veröffentlichungen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Der Drafter ordnet das Angebot den Katalogen zu und rechnet die Übergangsfristen. Der Reviewer prüft, ob die Kleinstunterne