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## Zweck
Der Cyber Resilience Act ([VO (EU) 2024/2847](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R2847)) erfasst horizontal alle **Produkte mit digitalen Elementen**, die auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Ob ein Produkt erfasst ist, welche Rolle der Mandant einnimmt und in welche Wichtigkeitsklasse das Produkt fällt, entscheidet über das gesamte Pflichtenprogramm — von der Meldepflicht ab dem 11.09.2026 bis zum Konformitätsbewertungsweg ab dem 11.12.2027. Dieser Skill führt die Eingangsprüfung durch und liefert das CRA-Produktinventar.
> **⚠️ Aktualität (Stand 2026-07):** Die Verordnung ist am **10.12.2024 in Kraft** getreten und gilt gestaffelt. Seit dem **11.06.2026** gelten die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen und notifizierte Stellen. Ab dem **11.09.2026** — in sieben Wochen — greifen die **Meldepflichten** für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Erst ab dem **11.12.2027** gilt die Verordnung vollständig, einschließlich der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen, der CE-Kennzeichnung, der Konformitätsbewertung und der technischen Dokumentation.
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> **Praktische Folge der Staffelung:** Wer das Produktinventar erst 2027 aufbaut, ist bereits bei der Meldepflicht in der Pflichtverletzung. Die Meldepflicht knüpft an das Produkt an — ohne belastbares Inventar ist im Ernstfall nicht in 24 Stunden feststellbar, ob überhaupt gemeldet werden muss.