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# /arbeitsrecht:entgelttransparenz
## Zweck
Dies ist ein Mandat, das man nicht abwarten kann. Deutschland hat die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 zum **07.06.2026 versäumt**; die Pflichten der Richtlinie greifen gleichwohl ab dem **08.06.2026**. Für öffentliche Arbeitgeber bedeutet das unmittelbare Anwendbarkeit, für private Arbeitgeber richtlinienkonforme Auslegung des EntgTranspG und erheblichen Druck aus Betriebsrat und Öffentlichkeit — und für **alle** Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten, dass die Datenerhebung für den ersten Bericht **jetzt** laufen muss, weil dieser bereits das Kalenderjahr 2026 abbildet.
## Eingaben
- Beschäftigtenzahl (Schwellen 100 / 150 / 250) und Rechtsform: **privater** oder **öffentlicher** Arbeitgeber / sonstige staatliche Stelle
- Bestehende Entgeltstruktur: Tarifbindung, Entgeltgruppen, Stellenarchitektur, Bewertungssystem
- Existiert eine dokumentierte **Arbeitsbewertung** für die Bestimmung „gleichwertiger Arbeit"? (Der Langläufer des Projekts)
- Vorhandene Entgeltdaten nach Geschlecht: Median, arithmetisches Mittel, variable Bestandteile, Quartile
- Bisherige Auskunftsverlangen nach §§ 10 ff. EntgTranspG und deren Beantwortung
- Stellenausschreibungspraxis: Werden Entgeltspannen genannt? Wird nach dem bisherigen Gehalt gefragt?
- Betriebsrat vorhanden? (§ 13 EntgTranspG i.V.m. § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG)
## Sub-Agent-Architektur
1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert EntgTranspG