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Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um ein Beförderungs- oder Einstellungsamt – Bestenauslese Art. 33 Abs. 2 GG, dienstliche Beurteilungen als Auswahlgrundlage, Anforderungsprofil, Auswahlvermerk und Dokumentationspflicht, Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrentenmitteilung und Wartefrist, einstweilige Anordnung § 123 VwGO, Grundsatz der Ämterstabilität und seine Durchbrechung, Rechtsschutz nach Ernennung. Use when eine Mandantin oder ein Mandant in einem Auswahlverfahren um ein öffentliches Amt unterlegen ist und die Ernennung des Mitbewerbers verhindert oder angegriffen werden soll.
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# /beamten-disziplinarrecht:konkurrentenstreit ## Zweck Der Skill prüft die Rechtmäßigkeit einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung und sichert den Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers. Der praktisch allein wirksame Rechtsbehelf ist die **einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO vor der Ernennung**: Ist der Mitbewerber erst ernannt, sperrt der Grundsatz der Ämterstabilität den Zugriff auf das Amt. Der Skill arbeitet deshalb fristgetrieben und erzeugt den Eilantrag mit getrenntem Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund. ## Eingaben - Dienstherr (Bund / Land / Kommune) und ausgeschriebenes Amt (Besoldungsgruppe, Statusamt, Dienstposten) - Ausschreibungstext mit Anforderungsprofil - Konkurrentenmitteilung: Datum des Zugangs, gesetzte Wartefrist, benannter Auswahlgrund - Eigene und — soweit bekannt — fremde Beurteilungen (Stichtag, Gesamtnote, Statusamt) - Auswahlvermerk, soweit übersandt oder eingesehen - Bereits erfolgte Ernennung? Datum der Aushändigung der Urkunde - Etwaige Schwerbehinderung, Gleichstellung, Frauenförderplan, Personalratsbeteiligung ## Sub-Agent-Architektur Ein Researcher bestimmt den Rechtskreis (Bund oder Land), sammelt Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BBG bzw. § 9 BeamtStG, die einschlägige Laufbahn- und Beurteilungsregelung sowie die Rechtsprechung des 2. Senats des BVerwG und des 2. Senats des BVerfG. Ein Drafter prüft Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund getrennt und entwirft den Antrag nach § 123 VwGO nebst eidesstattlicher Versicherung. Ein Reviewer