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Abgrenzung erlaubter Rechtsdienstleistungen Nicht-Anwälte nach RDG – Anwaltsmonopol §§ 1, 3 RDG, Nebenleistung § 5 RDG (Schwerpunkt-Test), Inkassodienstleistung § 10 RDG (registrierte Personen), Behörden § 6, Verbraucherzentralen § 8; Folge unerlaubter RDL: § 134 BGB-Nichtigkeit und § 3a UWG-Rechtsbruch. Use when ein Legal-Tech-Startup, eine Inkasso-Plattform oder ein Nicht-Anwalt-Berater die RDG-Grenze prüfen muss, oder ein Anwalt einen Wettbewerber wegen unerlaubter Rechtsdienstleistung abmahnen will.
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# /berufsrecht-anwaltschaft:rdg-abgrenzung ## Zweck Der Skill ordnet ein Geschäftsmodell entlang des RDG ein: Liegt überhaupt eine Rechtsdienstleistung iSd § 2 RDG vor? Greift das Anwaltsmonopol (§ 3 RDG), oder rechtfertigt sich die Tätigkeit als Nebenleistung (§ 5 RDG), Inkassodienstleistung (§ 10 RDG) oder durch einen anderen Erlaubnistatbestand? Er erfasst die für Legal-Tech-Plattformen einschlägige BGH-Linie (wenigermiete.de, financialright/lexfox, weitere Inkasso-Erweiterung) und ordnet die zivil-/wettbewerbsrechtlichen Folgen unerlaubter RDL ein. ## Eingaben - Geschäftsmodell des Anbieters (Anwalt? Inkassodienstleister? Steuerberater? Versicherungsmakler? Verbraucherzentrale? Plattformbetreiber?) - konkrete Leistung (rechtliche Prüfung, Schreiben an Gegner, Klage-Vorbereitung, Vergleichsverhandlung) - Vertragsstruktur (Erfolgshonorar? Forderungsabtretung? Treuhandmodell?) - Zielgruppe (Verbraucher / Gewerbliche) - ggf. Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister § 10 RDG - Anlass: Gründung / Anpassung Geschäftsmodell / Abmahnung / Klage gegen Anbieter / Verteidigung ## Sub-Agent-Architektur Researcher liefert RDG-Statute, BGH-Linie zu Inkasso-Reichweite (wenigermiete.de, financialright/lexfox, smartlaw `[unverifiziert]`), BVerfG-Linie (Tarifkollektion, Bestimmtheit), Standardkommentare (Deckenbrock/Henssler, Krenzler) sowie OLG-Rspr. zu § 5 RDG-Nebenleistung. Drafter prüft schrittweise § 2 → § 3 → Erlaubnistatbestände → Folgen unerlaubter RDL. Reviewer kontroll