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Prüfung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags § 491 BGB. Pflichtangaben § 492 BGB i.V.m. Art. 247 EGBGB, Widerrufsrecht § 495 BGB i.V.m. § 355 BGB, Fristbeginn § 356b BGB, Rückabwicklung § 357b BGB; fehlerhafte Widerrufsinformation („Widerrufsjoker"). Use when ein Verbraucher den Widerruf eines Darlehensvertrags erwägt oder die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung geprüft wird.
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# /bankrecht:widerruf-verbraucherdarlehen ## Zweck Bei fehlerhaften Pflichtangaben oder fehlerhafter Widerrufsinformation beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen — der Vertrag bleibt für den Verbraucher unter Umständen jahrelang widerruflich („Widerrufsjoker"). Dieser Skill prüft, ob ein Widerruf nach § 495 BGB noch möglich ist, welche Rechtsfolgen die Rückabwicklung nach § 357b BGB auslöst und welche Angriffspunkte die Widerrufsinformation bietet. ## Eingaben - Vertragstyp (Allgemein-Verbraucherdarlehen, Immobiliar-Verbraucherdarlehen, verbundenes Geschäft) - Datum des Vertragsschlusses (maßgebend für die anwendbare Fassung) - Darlehensbetrag, Sollzinssatz, effektiver Jahreszins, Laufzeit - Vollständige Widerrufsinformation/Widerrufsbelehrung im Vertragstext - Vorhandensein und Wortlaut der Pflichtangaben (Art. 247 EGBGB) - Bereits geleistete Zahlungen, ggf. Verbundgeschäft ## Sub-Agent-Architektur Der **Researcher** verifiziert die einschlägige Fassung der §§ 491 ff. BGB zum Vertragsdatum, bestätigt jeden Paragraphen über gesetze-im-internet.de und recherchiert einschlägige BGH-/EuGH-Rechtsprechung zur Widerrufsinformation; ungesicherte Aktenzeichen werden als `[unverifiziert – prüfen]` markiert. Der **Drafter** ordnet die Vertragsklauseln den gesetzlichen Pflichtangaben zu und entwirft die Widerrufsprüfung entlang des Ablaufs. Der **Reviewer** prüft, ob der Fristbeginn nach § 356b BGB korrekt hergeleitet ist, ob Kausalität und Rechtsfolgen vollständig ad